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Lohnbuchhaltung

Auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung können Sie von uns für Ihr Unternehmen ausführen lassen. Hier werden von uns die Jahreslohnkonten gemäß der Personalstammdaten Ihres Unternehmens geführt. Zu dem Führen der Jahreslohnkonten überprüfen und erfüllen wir gern für Sie die Lohnsteueranmeldungen, die DEÜV-Meldungen sowie Beitragsnachweise für die Krankenkassen. Die Jahreslohnkosten werden mit ordnungsgemässen Buchungsbelegen in die Finanzbuchhaltung Ihres Unternehmens übernommen.
Als Lohnbuchhalter verfügen wir natürlich über weitreichende Kompetenz in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht. Daher beraten wir Sie natürlich auch gern bei der Entwicklung von Arbeitsverträgen.

Auf Wunsch von Ihnen oder Ihrem Personal erstellen wir auch gern den Lohnsteuerjahresausgleich für Ihr Personal.

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