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Durch die Steuererklärung legt man als Bürger seine Einkünfte und Ausgaben offen, um der jeweiligen Steuerbehörde die Ermittlung seiner Besteuerungsgrundlagen zu ermöglichen. Für die Steuererklärung sind die Vorlagen der Finanzbehörde oder die elektronische Datenübertragung, die seit 1999 existiert zu nutzen.
Nach deutschen Recht existieren folgende Arten der Steuererklärung:
Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen Lohnsteuerjahresausgleich Umsatzsteuererklärung für Gewerbetreibende Körperschaftssteuererklärungen In Sonderfällen werden Steuervoranmeldungen durchgeführt die zur Erstellung von Vorauszahlung dienen. Am häufigsten werden hier monatliche oder quartalsmässige Umsatzsteuervoranmeldungen angewendet.
Die Steuererklärung wird immer wieder durch Änderungen in Gesetzen und Gerichtsentscheidungen beeinflusst. Um hier für sich des bestmögliche Ergebnis zu erzielen ist es unumgänglich sich immer auf den neusten Stand der Gesetzgebung zu befinden. Zusammenveranlagung, Kirchensteuer, Werbungskosten ,Versicherungen jede einzelne Thematik muss beachtet werden um ein optimales Ergebnis zu erzielen Schnell sind hier Beträge verloren die in der heutigen Zeit jeder gebrauchen kann.
Steuerlich beraten wir Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und natürliche Personen bei der Anfertigung von Steuererklärungen, wie zum Beispiel:
- Einkommensteuererklärungen
- Körperschaftssteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Feststellungserklärung
- Erbschafts- und Schenkungsteuerklärung
Dazu gehören neben der allgemeinen Beratung und Erstellung die Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Rechtsbehelfsverfahren gegen die Finanzbehörden und Klagen vor den Finanzgerichten.
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